Frau Fuchs erweckt den Eindruck, dass für sie Männer bei der Erziehung von Kindern nicht geeignet sind ....
sie fertigt ein Gutachten, welches nicht den geforderten Anforderungen entspricht
Frau Fuchs erarbeitet im Verfahren 22F 3123/16 ein Gutachten mit folgenden Fehlern
Frau Fuchs stimmt einen vom Gericht gestellten Termin 15.11.17 für die Gutachtenerarbeitung zu, das Gutachten wird übergeben 22.6.19 , damit überschreitet sie die Frist mit über 7 Monate ....
auch das Kostenlimit wird von ihr nicht eingehalten, sie beantragt eine Aufstockung von 5000 Eur auf 7500 Eur wegen schwierigen Fall ....
Frau Fuchs stellt die Darstellungen als Tatsachen 1 :1 dar, es gibt kein Zweifel, auch bei unterschiedlichen Interpretationen von den Eltern
Frau Fuchs arbeitet mit massiven Verleumdungen, üblen Nachreden und falschen Darstellungen im Gutachten, diese sind auch mit der Richterin, Verfahrensbeiständin und dem Jugendamt abgestimmt. Die immer wieder sich gegenseitig als Fachleute bezeichenden Beteiligten, schämen sich nicht, auch mit diesen Methoden, den Begriff "Kindeswohl" zu mißbrauchen ...
Aufforderungen zur Korrektur der falschen Darstellungen werden von der Gutachterin abgelehnt ....
Herr Prof. Dr. Leitner hat in einer Einschätzung festgestellt, dass das Gutachten auf Grund der erheblichen Fehler nicht verwertbar ist ...
zum Gutachten von Sarah Fuchs wurde eine wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Werner Leitner erarbeitet
Es wird von Prof. Dr. Leitner eindeutig festgestellt, dass das Gutachten nicht geeignet ist, als Entscheidungshilfe genutzt zu werden.
das war aber die Aufgabe vom Gutachten !
Die Gutachterin hat insbesondere :
Ausführungen gemacht, die nur eine approbierte Fachkraft zustehen
die Gutachterin hätte den Auftrag ablehnen müssen
sie hat nicht wissenschaftlich fundiert gearbeitet
sie hat durchgängig spekuliert und intransparent gehandelt - dies Gutachten ist keine Entscheidungshilfe
sie hat einseitig bewertet und Bewertungen ohne Begründung vorgenommen
Persönlichkeitsdiagnostik fehlt vollkommen
sie hat keine Abklärung der Verhältnisse realisiert
angewandte Methoden sind nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechend und falsch angewandt
die gezogenen Schlußfolgerungen sind nicht sachgerecht
vereinfachende und intransparente Feststellungen
nicht annähernd hinreichende Validität der Ergebnisse
die angebliche Feinfühligkeit der Mutter erklärt keine bessere Bindung zur Tochter - Aussage ist nur Spekulation
die genutzten Methoden werden nicht erläutert bzw. transparent ausgewertet
es ist keine Methodik bei der Durchführung der Explorationsgespräche erkennbar
Konkretisierung der Gespräche mit Eltern und Kind fehlten gänzlich
bei der Interaktion des Vaters mit dem Kind wird ein positives Zusammenwirken festgestellt, bei der Auswertung dann überhaupt nicht nachvollziehbar Schwierigkeiten bei der Interpretation durch den Vater mit zu hohen Anforderungen ans das Kind erklärt
ohne jegliche Begründung wird einseitig festgestellt, die Mutter hätte keine Einschränkungen bezüglich der Erziehungsfähikeit
der Test H-MIM wurde nicht im Kontext mit anderen Methoden benutzt, und die Durchführung erfolgte entgegen den Ausführungserfordernissen, die Gutachterin hätte nicht im Raum sein dürfen
es fehlt jede Methodik bei der Aktenanalyse, weiterhin wurde sie intransparent durchgeführt- gleichwertige Betrachtungen sind nicht möglich
es werden einseitige Bewertungen vorgenommen
ein ordentliches Literaturverzeichnis fehlt - Angaben erfolgen nur sporadisch und ungenügend und sind nicht repräsentativ
die Gutachterin setzt sich nicht mit den Auseinandersetzungen vor dem Kind und dem Nichtgrenzensetzen der Mutter auseinander
neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden von der Gutachterin nicht berücksichtigt
Einschätzungen der Gutachterin sind ohne Begründung und spekulativ
bei den Testverfahren fehlen die Gegentests
das Testverfahren FRT ist vollkommen ungeeignet, wird trotzdem genutzt
entgegen der Feststellung der Gutachterin weist der Test Skei auf eine fehlende Grenzsetzung bei der Mutter hin
der Test Hühnerfabel ist ungeeignet, wird jedoch genutzt
Wissenschaftliche Stellungnahme von Prof.Dr. Werner Leitner vom 15.7.17
somit bestätigen sich schon die beim AG benannte parteiliche und unqualifizierte Begutachtung durch die Frau Sarah Fuchs
zur Erfassung weiterer Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
und klicken dazu auf den Button "Willkür-Kammergericht"